AGB
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen Catering Flatroyal)
Stand: November 2015
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote. Lieferungen und Leistungen durch Catering & Partysevice
Flatroyal Schulstr. 18, 52525 Waldfeucht/Bocket vertreten durch den Inhaber Sieglinde Pfeiffer.
2. Angebote
Die Angebote von Catering Flatroyal sind freibleibend, es sei denn, bei der Auftragsbestätigung ergeben sich Änderungen.
Die Angebote von Catering Flatroyal umfassen alle Bereiche der mobilen warmen und kalten Küche, der Lieferung von Speisen
im Zusammenhang mit anderen Warenlieferungen oder benötigten Dienstleistungen. Die in allen Angeboten und Vereinbarungen festgelegten
Preise sind maßgebend für mindestens 2 Wochen und gelten bei Auftragsbestätigung oder Anlieferung verbindlich. Das Recht, die Preise
entsprechend zu verändern, wenn nach Bestellung unvorhergesehene Kostenerhöhungen wie z.b. Treibstofferhöhungen auftreten, bleibt
ausdrücklich vorbehalten. Diese werden dem Käufer auf Verlangen nachgewiesen.
Eine Erhöhung der Preise auf der Speiskarte ist möglich.
Die bei Bestellung festgelegte zu versorgende Personenzahl ist verbindlich. Eine Verringerung der Personenzahl
um mehr wie 5 % ist ab Auftragsbestätigung nicht mehr möglich. Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn der Veranstaltung oder der
Lieferung abgesagt, wird eine Stornogebühr in Höhe von 40% der Auftragssumme erhoben, für entstandene Kosten. Die Anzahl der Gäste
ergibt sich aus der verbindlichen Bestellung. Wird Personal zur Verfügung gestellt ist dieses im Angebotspreis enthalten.
Der Imbisswagen wird bei Privat oder Geschäftliche Veranstaltungen für maximal 2 Stunden inklusive Personal zur Verfügung gestellt. Auf
und Abbauzeiten sind hierbei nicht inbegriffen. Längere Speisenausgabe ( über 2 Stu. ) sind gesondert zu beantragen und werden zusätzlich
in Rechnung gestellt, mit 1,00 € p.Pers. pro halbe Stunde.
Aufträge werden auf dem elektronischen oder postalischen Wege entgegen genommen. Mündliche oder fernmündliche Aufträge sind nicht
gültig bis sie elektronisch oder postalisch bestätigt werden. Catering Flatroyal stellt hierfür ein Anfrage/Bestell Formular zur Verfügung
das zwingend ausgefüllt werden muss. Alternativ kann postalisch oder per Fax eine Anfrage gestellt werden. Die aktuelle Anschrift ist
dem Impressum zu entnehmen und das Angebotsformular findet der Kunde unter: http://www.flatroyal.de Eine verbindliche Zusage
von Catering Flatroyal kommt erst dann zustande, wenn der Kunde das vorher, per Post oder elektronisch erstellte Angebot durch die
elektronische Bestätigung bei Catering Flatroyal ausgefüllt hat. Alternativ gilt auch eine postalische Zusage oder per Telefax.
3. Zahlungsbedingungen
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen: Bei privaten Veranstaltungen werden 100 % der Auftragssumme vor Auftragserfüllung vor Ort
(fällig sofort), in Bar abgerechnet. Die Rechnungslegung erfolgt gemäß diesen Angaben. Zahlungsmöglichkeiten sind Bargeld bei Privat oder per Rechnung
bei Gewerblich. Bei Gewerblich ist der Gesamt-Rechnungsbetrag spätestens 10 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Nach diesem
Zeitpunkt entstehen Verzugs-und Fälligkeitszinsen im Sinne des § 353 HGB werden mit 3 v.H. über den entsprechenden Leitzins der
Catering Flatroyal vereinbart. Bei verschuldeter Nichteinlösung von Lastschriften Schecks oder Wechsel tritt der Zahlungsverzug sofort
ein. Die Mahngebühren betragen EUR 10,00 für jede Anmahnung einer Rechnung. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
4. Gewährleistung / Mängel
Der Kunde hat die gelieferte Ware / Dienstleistung bei deren Eingang oder Empfang auf Mängel im Hinblick auf Ihre Beschaffenheit
unverzüglich zu untersuchen. Beanstandungen sind sofort dem ausliefernden Personal, welches zur Entgegennahme berechtigt ist,
anzuzeigen und auf geeigneter Weise zu protokollieren und Gegenzuzeichnen. Dies betrifft im Besonderen alle frisch zubereiteten
Speisen, Getränke und leicht verderblichen Waren. Werden diese Bedingungen und Fristen nicht eingehalten, bestehen keine
Gewährleistungsansprüche oder andere Schadenersatzansprüche an Catering Flatroyal. Ist die Lieferung oder der Gegenstand unvollständig
oder hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung
allgemein oder haben diese nicht die Eigenschaften, die den Käufer oder Kunden nach den öffentlichen Äußerungen von Catering Flatroyal
erwarten kann, ist dieser Mangel grundsätzlich unverzüglich und noch vor Beendigung der Veranstaltung zu protokollieren und
Gegenzuzeichnen. Darüber hinausgehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Waren (Vorbehaltswaren) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus den einmaligen oder
laufenden Geschäftsverbindungen, sowie etwaiger Nebenforderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Eigentum von Catering Flatroyal.
Bei Zugriffen Dritter (insbesondere Gerichtsvollzieher) auf die Vorbehaltsware wird der Käufer / Kunde auf das Eigentum von
Catering Flatroyal hinweisen und Catering Flatroyal unverzüglich benachrichtigen, damit diese Ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Catering Flatroyal die in dem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen
Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers im besonderen bei Zahlungsverzug, ist
Catering Flatroyal berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
6. Datenschutz
Gemäß § 33 BDSG weist Catering Flatroyal darauf hin, dass für diesen Vertrag personenbezogene Daten nur in dem Umfang erhoben und in
Maschinenlesbarer Form gespeichert werden, der erforderlich ist,um dieses Vertragsverhältnis einzugehen, ggf. zu ändern und
durchzuführen. Auf Verlangen des Käufers / Kunden kann dieser jederzeit Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung und weitere
Empfänger der Daten verlangen.
7. Aufstellung unserer Imbisswagen oder Food Trucks am Ort der Veranstaltung.
Durch das Aufstellen eines Imbisswagen auf dem Gelände des Auftraggebers oder dem Gelände welches Catering Flatroyal, durch den
Auftraggeber, zur Verfügung gestellt wird, können Schäden an der Grasnarbe oder dem Untergrund entstehen, auf dem der Imbisswagen
während der Veranstaltung abgestellt wird. Gleiches gilt für Zu- und Transportwege bis zum Standort des Imbisswagen. Catering Flatroyal
übernimmt keine Haftung für Schäden, die an Untergründen und den Zu- Transportwege entstehen können. Der Auftraggeber sichert
Catering Flatroyal zu, dass Zuwege und der Aufstellort des Imbisswagen für Gewichte bis zu vier (4-5) Tonnen Gewicht zuzüglich Zugmaschine
ausgelegt sind. Der Auftraggeber hat Catering Flatroyal vor der Aufstellung eines Imbisswagen, Catering Flatroyal zu informieren, ob die
Zuwege und der Aufstellungsort für diese Lasten ausgelegt sind.
8. Schlussbestimmungen
Für diese und in Zusammenhang stehende Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Catering Flatroyal und dem Käufer / Kunde gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere Bestimmungen finden keine Anwendung. Eine Aufrechnung oder Abtretung von
Forderungen des Käufers / Kunden gegen Catering Flatroyal ist ausdrücklich nicht gestattet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Heinsberg (Rheinl.). Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.